CAFE DREIKLANG - EIN INTEGRATIONSUNTERNEHMEN

Das Cafe Dreiklang ist ein vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkanntes Integrationsunternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit und ohne Behinderungen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Zur Zeit arbeiten vier Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen bei uns.
Die Arbeitsplätze sind unbefristet und sozialversicherungspflichtig.

Träger des Cafés ist die gemeinnützige „vita communis gGmbH“.

Der Träger erhält vom Landschaftsverband bzw. der Agentur für Arbeit Zuschüsse für die beschäftigung behinderter Menschen in Anlehnung an das SGB XIII. Diese Zuschüsse stehen allen Betrieben zu, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen. Die entstehenden Kosten für Miete, Personal usw. Müssen über die Umsätze erwirtschaftet werden.





Aus Wikipedia:

Ein Integrationsunternehmen ist ein juristisch selbstständiger besonderer Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Er zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass er wirtschaftliche Ziele verfolgt und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil (25–50 %) seiner Arbeitsplätze beschäftigt. Integrationsunternehmen zählen genauso wie Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen zu den Instrumenten des zur dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen.

2005 gab es in Deutschland 700 dieser Betriebe mit mehr als 25.000 Arbeitsplätzen, davon etwa 13.000 für Menschen mit Behinderung. Davon sind ab 2001 (nach der Verankerung der Integrationsprojekte und entsprechender Nachteilsausgleiche im SGB IX) 8.000 Arbeitsplätze entstanden.

Integrationsunternehmen werden von ihren Eignern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt und erhalten Nachteilsausgleiche aus der Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist. So beschäftigen sie im Regelfall 25 % bis 50 % Menschen mit Behinderung auf tariflicher Basis oder auf unbefristeten Arbeitsverträgen mit zumindest ortsüblicher .